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Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Stefan Schimkat!

Die Staatsgewalt wird gerade im Strafrecht besonders deutlich. Während bei Ordnungswidrigkeiten regelmäßig Bußgelder verhängt werden, werden Vergehen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft. Bei diesen leichteren Straftaten handelt es sich etwa unm Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug. Verbrechen sind solche Straftaten, für die das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorsieht, etwa bei Mord und Totschlag oder Raub.

Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine falsche oder unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Stefan Schimkat die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren in der Berufung und Revision.

Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Stefan Schimkat.

Durch die Opferrechtsreformgesetze sind auch die Rechte der Opfer gestärkt worden. Dem Opfer kann ein Zeugenbeistand bestellt werden; in bestimmten Fällen kann sich das Opfer als Nebenkläger anschließen.

Informieren Sie sich über

  • Verteidigung als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren mit den Besonderheiten etwa im Steuerstrafrecht, Internetstrafrecht, Betaeubungsmittelstrafrecht oder im Jugendstrafrecht
  • Verhalten bei Vernehmungen, Durchsuchungen und Verhaftungen, insbesondere Untersuchungshaft
  • Die Verteidigung in der Hauptverhandlung und das Strafbefehlsverfahren
  • Voraussetzungen der Pflichtverteidigung
  • Zeugenbeistandschaft
  • Opfervertretung, Nebenklage und Privatklage und Klageerzwingungsverfahren
  • Berufung, Revision, Strafvollstreckung und Begnadigung
  • Wiederaufnahmeverfahren
  • Die Vergütung des Strafverteidigers

Die Beratung kann auch in englischer oder franzoesischer Sprache erfolgen.

Rechtsanwaltskanzlei Stefan Schimkat
Papenreye 63 * 22453 Hamburg

Neuer Wall 63 * 20354 Hamburg

Tel. 0 40/32 08 13 35
eFax 0 32 12/4 29 17 94
eMail ra.schimkat@t-online.de

 

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