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Strafverteidigung setzt stets besonderes Vertrauen voraus.

Ob es um die Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen, Steuerhinterziehung oder um Umweltstrafsachen (etwa Gewasserverunreinigung, Bodenverunreinigung, Luftverunreinigung, Unerlaubter Umgang mit gefahrlichen Stoffen und Gutern) geht, um Jugendstrafsachen oder Betaubungsmittelstrafsachen: stets gilt es zunachst, ein vertrauensvolles Verhaltnis aufzubauen.

Hierzu dient das erste Gesprach, das auch uber die Rechte des Beschuldigten, insbesondere das Schweigerecht umfasst. Nach erfolgter Akteneinsicht ist dann die Sach- und Rechtslage erneut zu prufen; gegebenenfalls sind Beweiserhebungen oder ein Beweisantrag erforderlich.

Die einzelnen Verfahrensabschnitte sind auf den folgenden Seiten dargestellt.


 

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