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In der Regel erfahren Sie durch einen Brief der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, dass gegen Sie ermittelt wird. Statt dessen kann - in besonderem Falle - auch sogleich eine Durchsuchung oder Verhaftung erfolgen.

Im Ermittlungsverfahren sollte noch vor der ersten Vernehmung ein Vertreidiger beauftragt werden. Er kann bei der Vernehmung des Beschuldigten, aber auch von Mitbeschuldigten Zeugen und Sachverstandigen oder der richterlichen Augenscheinseinnahme nur anwesend sein, wenn er rechtzeitig beauftragt wird.

Rechtzeitige Verhaltensempfehlungen und Informationen zum Ablauf des Verfahrens machen sind fur den Mandanten wichtig.

Am Ende des Ermittlungsverfahrens steht entweder die Einstellung des Verfahrens, gegebenenfalls gegen Zahlung einer Geldbusse, oder das gerichtliche Verfahren: Strafbefehl oder Anklage.

Welches Verteidigungsziel in Ihrem Falle erreichbar scheint und welche Regeln zu beachten sind, erfahren Sie von Rechtsanwalt Stefan Schimkat rechtzeitig.


 

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